Auf den Lüppen 8, 35745 Herborn

Hebammen

Der neue Hebammenhilfsvertrag

Änderungen in unserem Auftragsformular

Ab November 2025 gilt der neue Hebammenhilfsvertrag, zu dem uns bereits zahlreiche Anfragen erreicht haben.

Die gute Nachricht vorweg: Für Sie ändert sich nichts – unsere Auftragsformulare und die darin enthaltenen diagnostischen Leistungen für Hebammen sind vollständig konform. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, haben wir das Auftragsformular leicht angepasst und optimiert. 

Neu aufgenommen haben wir zudem den CystitisCheck als Selbstzahlerleistung für Hebammen. Das aktualisierte Auftragsformular können Sie in unserem Fachbereich ganz einfach anfordern.

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