Hebammen

Änderungen am Untersuchungsauftrag VaginalStatus Plus

Bereits seit 1.10.2020 verpflichtend

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Laborüberweisungsschein Muster 10 aktualisiert, der in den Untersuchungsauftrag VaginalStatus Plus integriert ist.   

  • Bei den Änderungen der KBV ist für Sie lediglich das neue Feld für die Schwangerschaftswoche (SSW) zu beachten.

Allerdings müssen Sie Ihre Laboruntersuchungen bereits seit dem 01.10.2020 mit neuen Untersuchungsaufträgen verschicken, eine Übergangsregel von Seiten der KV gibt es nicht. Erhalten wir nach dem 01.10.2020 einen alten Untersuchungsauftrag, müssen wir leider einen neuen bei Ihnen anfordern.

Auch auf dem Untersuchungsauftrag zum VaginalStatus Plus selbst haben sich Kleinigkeiten geändert:

  • Neben dem Versicherungsstatus „gesetzlich versichert“ und „privat versichert“ können Sie jetzt auch „selbstzahlende gesetzlich versicherte Patientinnen“ ankreuzen.
  • Bei Bedarf können Sie den Nachweis von Trichomonas vaginalis unter der Ziffer a26 gesondert anfordern. Der Nachweis ist nur als Selbstzahler- oder Privatleistung erhältlich.
  • Die Einzelanforderung der B-Streptokokken (a21) ist ebenfalls nur als Selbstzahler- oder Privatleistung möglich. Darauf wird auf dem neuen Formular hingewiesen. In Kombination mit a2 ist der Nachweis der B-Streptokokken weiterhin kassenfähig.
  • Auf der Rückseite des Untersuchungsauftrags wurde die Kostenübernahmeerklärung für die nicht kassenfähigen Untersuchungen ergänzt. Bitte lassen Sie Ihre Patientinnen im Fall einer solchen Untersuchung unterschreiben.